Die Regierungsbezirke in Bayern sind eine so genannte Landesmittlbehörde, sie ist eine Mittelinstanz zwischen den oberen Landesbehörden und den unteren Landesbehörden die im Landratsamt ihren Sitz haben. In nahezu allen Bundesländern läuft die Diskussion ob die Behörde abgeschafft und die Zuständigkeiten auf Landes- oder Kommunalebene verschoben werden sollen. Leiter der Behörde ist der Regierungspräsident. In Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz wurden die Regierungsbezirke bereits abgeschafft.
Bayern hat die meisten Regierungsbezirke insgesamt 7 Stück. Die Regierungsbezirke sind nicht zu verwechseln mit den Bezirken, die den gleichen Namen und die gleichen Grenzen haben. Die Regierungsbezirke ist eine Behörde mit Beamten und Angestellten, der Bezirk wird durch den Bezirkstag vertreten, er wird mit den Landtagswahlen gewählt. Die 7 Regierungsbezirke von Bayern mit dem Verwaltungssitz:
Oberbayern (München)
Niederbayern (Landshut)
Oberfranken (Bayreuth)
Mittelfranken (Ansbach)
Niederfranken (Würzburg)
Oberpfalz (Regensburg)
Schwaben (Augsburg)